Die Wahl des Standorts für Kleinwindkraftanlagen – Schritt 3: Verordnungen beachten

Die Wahl des Standorts für Kleinwindkraftanlagen: Genehmigung einer Windkraftanlage
Die Wahl des Standorts für Kleinwindkraftanlagen: Verordnungen beachten

Die Windverhältnisse sind ideal, die Lage perfekt: Sie haben den technisch optimalen Standort Ihrer Turbine sorgfältig ausgewählt. Jetzt soll endlich die Montage beginnen. Leider kann die Installation einer Windturbine ohne ausreichende Planung zu einem Kraftakt werden. Auch für Kleinwindkraftanlagen gelten nämlich diverse Verordnungen, die den Bau einschränken können oder ihn zumindest einer offiziellen Prüfung unterziehen.


Die Wahl des Standorts einer Windturbine: Ein umfassender Leitfaden

„Die Wahl des Standorts für Kleinwindkraftanlagen“ ist ein umfassender Leitfaden, der die drei wichtigsten Schritte behandelt, nach denen Sie einen potenziellen oder bereits gewählten Standort einschätzen sowie beurteilen können. Sie finden die Themenartikel hier auf unserem Blog oder können den vollständigen Leitfaden gleich als PDF herunterladen.

Schritt 1: Windverhältnisse verstehen
Schritt 2: Lage prüfen
Schritt 3: Verordnungen beachten (aktuell geöffnet)

Die Wahl des Standorts einer Windturbine: Ein umfassender Leitfaden.
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Vorschriften und Verordnungen unterscheiden sich von Region zu Region

Die Vorschriften für die Installation von Windturbinen fallen in den einzelnen Staaten, Bundesländern, Bezirken und Gemeinden unterschiedlich aus. Im Allgemeinen umfassen die Verordnungen den notwendigen Abstand, der zwischen einer Windkraftanlage und nahe gelegenen Wohnhäusern herrschen muss, inklusive Lärmgrenze und Schlagschatten.

In einigen Ländern sind Kleinwindkraftanlagen von diesen Auflagen ausgenommen. In anderen Ländern oder Regionen müssen Sie hingegen vor der Montage Ihrer Kleinwindkraftanlage eine Inspektion der örtlichen Behörden bestehen.


Deutschland

Nach Angaben des Bundesverbandes Kleinwindanlagen e. V. werden Turbinen mit einer Höhe von bis zu 10 Metern und einem Durchmesser von weniger als 7 Metern als „Mikro“- oder „Klein“-Geräte eingestuft. Zu diesen Windturbinen gehören auch die Anlagen von LuvSide, die damit deutschlandweit außer in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein von den Bauvorschriften ausgenommen sind. Die gesetzlichen Vorschriften im Detail sowie Hinweise zu den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der Webseite des Bundesverbandes Kleinwindanlagen.

Die Installation von Kleinwindkraftanlagen ist nur in ein paar deutschen Bundesländern eingeschränkt.


Europa

In Europa existieren keine einheitlichen Gesetze hinsichtlich der Montage von Windturbinen. Einige Länder geben ausschließlich rechtliche Empfehlungen heraus, die nicht verbindlich sind. Andere Staaten haben wiederum spezifische Vorschriften, denen Folge zu leisten ist.


1. Ausschließlich Empfehlungen

Die lokalen Behörden geben juristische Empfehlungen bezüglich des Abstands zu Wohnhäusern, der Lärmgrenze und des Schlagschattens, setzen aber keine Verordnungen durch. Zu diesen Ländern gehören: Irland, Spanien, Italien, Schweden und das Vereinigte Königreich.


2. Nur Vorschriften für Lärm

Bei den lokalen Behörden herrschen konkrete Vorschriften bezüglich der Lärmgrenze, aber nur Empfehlungen für die beiden anderen Werte. Zu diesen Ländern gehören: Portugal und die Niederlande.


3. Sämtliche Vorschriften

Bei den lokalen Behörden existieren gesetzliche Verordnungen bezüglich des Abstands zu Wohnhäusern, der Lärmgrenze und des Schlagschattens, die zwingend eingehalten werden müssen. Zu diesen Ländern gehören: Dänemark und Frankreich.

Die drei Hauptpunkte der Regulierung von Windturbinenanlagen sind der Abstand, der Schlagschatten und die Lärmemission. Sie entscheiden über die Windkraftanlagen-Genehmigung.
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Weltweit

Die Rechtsexperten, Bauinspektoren und Regierungsbehörden vor Ort kennen sich am besten aus. Setzen Sie sich mit diesen Fachleuten in Verbindung, wenn Sie detaillierte, aktuelle und professionelle Einsichten zu den Vorschriften von Windturbinen oder eine Baugenehmigung benötigen.


Bleiben Sie mit den lokalen Behörden auf dem neuesten Stand

Bitte bedenken Sie, dass Gesetze von Zeit zu Zeit verändert werden und auch Informationen im Internet längst überholt sein können. Wir raten Ihnen deshalb: Setzen Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort in Verbindung oder lassen Sie sich von einem Rechtsexperten eine offizielle Bestätigung geben.

Nachdem Sie nun alle drei Schritte in Bezug auf die Wahl des Standorts Ihrer Kleinwindkraftanlage abgeschlossen haben, kann Ihre Energiewende beginnen. Mit den Informationen und Messdaten in der Hinterhand können Sie aktiv auf die Anbieter zugehen, die zu Ihnen persönlich oder zu Ihrem Haushalt, Ihrer Organisation oder Ihrer Gemeinde passen.

Es bestehen noch Fragen bezüglich der Evaluierung? Lesen Sie die Empfehlungen unserer Experten in Schritt 1 und 2 hier auf dem Blog nach oder laden Sie einfach das Handbuch als PDF herunter.

Schritt 1: Windverhältnisse verstehen
Schritt 2: Lage prüfen
Schritt 3: Verordnungen beachten (aktuell geöffnet)

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